Atemschutzlehrgang

 

 Der Feuerwehrmann muss lernen, sich gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel die ihm an der Einsatzstelle drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten ( FwDV 2/1, Ziffer 4.1 )

  
Vorraussetzung - Mindestalter 18 Jahre
- Truppmann I
- G26
 
Dauer - 24 Std in Theorie und Praxis
 
Inhalt - Atmung
- Atemgifte
- Sauerstoffmangel
- verschiedene Atemschutzgeräte
- Handhabung der Geräte
- Rechtslage
- Praktische Übungen