Sprechfunkerlehrgang

 
Der Feuerwehrmann soll lernen, als Sprechfunker in Gruppen, Zugtrupps und Führungsgruppen mittels der im Feuerwehrdienst üblichen Sprechfunkgeräte Nachrichten zu übermitteln (FwDV 2/1, Ziffer 4.3)
 
Vorraussetzung - Truppmann I
 
Dauer - ca. 22 Std. in Theorie und Praxis
 
Inhalt - Vorschriften
- Physikalische Grundlagen
- Ausbreitungsbedingungen
- Bedienung und Pflege der Funkgeräte
- Kartenkunde
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