Maschinistenlehrgang

 
 Der Feuerwehrmann soll lernen, das Löschfahrzeug sowie kraftbetriebene und besondere Geräte der feuerwehrtechnischen Beladung zu bedienen und zu pflegen. (FwDV 2/1, Ziffer 4.2)
  
Vorraussetzung - Mindestalter 18 Jahre
- Truppmann I
- Führerschein Kl. 3 (alt)
 
Dauer - 39 Std in Theorie und Praxis
 
Inhalt - Löschfahrzeuge und kraftbetriebene Geräte
- Motorenkunde
- Rechtsgrundlage
- Löschwasserentnahmestellen
- Kreiselpumpen
- kraftbetriebene Geräte
- sonstige Geräte
- Wasserförderung im Gelände